Datenschutz im Verein

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Das Datenschutzrecht ist immer dann anwendbar, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Personenbezogen sind Daten, die eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person betreffen.

Ab dem 25. Mai 2018 ersetzt die Datenschutzgrundverordnung das bisherige Bundesdatenschutzgesetz. Was Vereine wissen müssen: siehe BFV Web Seite


 

Das Heft Fussball in Berlin.

Auch hier hat die neue Datenschutzverordnung zugeschlagen !

https://berliner-fussball.de/der-bfv/news/fussball-in-berlin-saison-20182019/

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 03. August 2018

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