Datenschutz im Verein
Das Datenschutzrecht ist immer dann anwendbar, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Personenbezogen sind Daten, die eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person betreffen.
Ab dem 25. Mai 2018 ersetzt die Datenschutzgrundverordnung das bisherige Bundesdatenschutzgesetz. Was Vereine wissen müssen: siehe BFV Web Seite
Das Heft Fussball in Berlin.
Auch hier hat die neue Datenschutzverordnung zugeschlagen !
https://berliner-fussball.de/der-bfv/news/fussball-in-berlin-saison-20182019/
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Wechselseitiger Einsatz von Spielern ab 01.04.
Mi, 20. März 2024
der wechselseitige Einsatz von Spielern innerhalb einer Altersklasse ist auf insgesamt drei Spieler ...
Nachrufe
Fr, 04. August 2023
Michael Wiecha* 18. September 1964 † 18. Juli 2023Das Berliner SR-Wesen trauert um Michael ...