duell | zur Startseitetorwart | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

========================================================================

Kapitänsregelung jetzt auch im Bereich Freizeit / Betrieb

Nach der erfolgreichen Umsetzung im Rahmen der UEFA EURO 2024 wird nun auch die „Kapitänsregelung“ zum Saisonbeginn 2024/2025 einheitlich in allen deutschen Spielklassen eingeführt. Das bedeutet, dass sich auch in unserem Spielbetrieb des Betriebs- und Freizeitfussballs ab sofort nur der Mannschaftskapitän bzw. die Kapitänin an den Schiedsrichter oder die Schiedsrichterin wenden darf, um eine wichtige Entscheidung erklärt zu bekommen.

Der Berliner Fussball-Verband führt weiter aus:
„Die Kapitän:innen sind zudem dafür verantwortlich, dass ihre Mitspieler:innen die Unparteiischen respektieren, Abstand halten und sie nicht bedrängen. Ein:e Spieler:in, der bzw. die die Kapitän:innen- Rolle ignoriert, beim Referee reklamiert oder sich respektlos verhält, wird verwarnt. Wenn der:die Torwart:in des Teams das Kapitän:innen-Amt innehat, wird vor dem Spiel ein:e Feldspieler:in bestimmt, der den Referee ansprechen kann, falls sich am anderen Ende des Spielfelds eine strittige Szene ereignet. Die Unparteiischen werden ihrerseits dazu ermutigt, sich im Dialog mit den Kapitän:innen auszutauschen, um eine respektvolle Atmosphäre zwischen allen Parteien zu schaffen und eine Vertrauensbasis zu den Spielerinnen und Spielern aufzubauen.

Weitere Infos zur neuen Regelung inklusive eines FAQ-Texts sind folgendem Artikel auf der HP des BFV zu entnehmen:
https://www.berliner-fussball.de/news/kapitaensregelung-in-allen-spielklassen-eingefuehrt

Ein Merkzettel („One Pager“) kann >H I E R< eingesehen und heruntergeladen werden.

Kaptänsbinde
Stopp Konzept

DFB – STOPP – 

Konzept Gültig ab 01. Juli 2024 

 

Das DFB-STOPP-KONZEPT ist ein durch das IFAB zur Pilotierung herausgegebenes Konzept. 

Grundlage hierfür war das STOPP-KONZEPT des Württembergischen Fußballverbandes an dem das IFAB Änderungen vorgenommen hat und es nun zusammen mit dem DFB zur Pilotierung ausgeschrieben hat. Der DFB ist hierbei Initiator und Teilnehmer zugleich. 

Umsetzung Es ist eine einheitliche, deutschlandweite Umsetzung geplant. Sie erstreckt sich auf alle Spielklassen des jeweiligen Landesverbands. Für Berlin bedeutet dies, dass das Konzept von der Verbandsliga abwärts in allen Altersstufen eingeführt wird. Ziel 

1. Reduzierung von Gewaltvorfällen und Spielabbrüchen 

2. Unterbrechung von Eskalationsphasen 

3. Beruhigung aller Teilnehmenden Einsatzgebiet 

• bei sich anbahnenden Eskalationen 

• bei Unsportlichkeiten und Tätlichkeiten die zur Eskalation führen können 

• bei Rudelbildung 

• bei massiven verbalen Anfeindungen von außen 

• bei heftigen Auseinandersetzungen, die die Sicherheit der Akteur:innen gefährden 

Ablauf 

Die/der Schiedsrichter:in unterbricht das Spiel. Die/der Schiedsrichter:in gibt ein Zeichen, in dem Fall ein Kreuzen der Arme über den Kopf, und zeigt dann mit beiden Armen waagrecht jeweils in die zwei Strafräume. Wird das STOPP-KONZEPT wegen äußerer Einflüsse angewandt, wenn z. B. von Zuschauenden Ausschreitungen ausgehen, dann schickt die/der Schiedsrichter:in die Teams nicht in ihre jeweiligen Strafräume; hierzu entfällt das Zeigen auf die Strafräume (siehe hierzu Anweisungen für SR der aktuellen Saison im BFV). Dies ist nur der Fall, wenn es sich um eine Eskalation unter den am Spiel Beteiligten handelt. Nachdem beide Mannschaften in ihren Strafräumen sind, bittet die/der Schiedsrichter:in die Kaptitän:innen beider Teams und die Trainer:innen zu sich in den Mittelkreis zu kommen. Alle anderen Teamoffiziellen und Auswechselspieler:innen bleiben in der jeweiligen Technischen Zone oder an der Bank. Bei Verstoß erfolgt eine Verwarnung. 

Länge der Unterbrechung 

Diese bestimmt die/der Schiedsrichter:in je nach den Erfordernissen. Es sollte sich aber an einer Zeit von ca. 5 Minuten für die Beruhigungspausen orientiert werden, wobei diese Zeit nicht ausgereizt oder abgewartet werden muss. Eine Fortsetzung kann nach eingetretener Beruhigung, auch vor Ablauf der 5mingeschehen. 

1 Weitere Rahmenbedingungen 

Das STOPP-Konzept an sich sieht maximal zwei Beruhigungspausen je Spiel vor. Bei starken Einflüssen von außen (z.B. durch Zuschauende) oder als zweite Beruhigungspause des STOPP-Konzepts, bzw. auch nach Anwendung einer zweiten STOPP-Pause, kann das Spiel für 10 Minuten unterbrochen werden, um den beteiligten Parteien Zeit zur Beruhigung zu ermöglichen. In dieser Spielunterbrechung sollen die Mannschaften den Platz verlassen und ihre jeweiligen Kabinen aufsuchen. Auch die Schiedrichter:innen ziehen sich in ihre Kabine zurück. Die Teams sind darauf hinzuweisen, dass die Unterbrechung die letzte mögliche Eskalationsstufe ist, um den Spielabbruch zu verhindern. Führen die vorher angewandten Stufen zu keiner nennenswerten Beruhigung des Spiels und der Spieler:innen, ist das Spiel in Folge durch die Schiedsrichter:innen abzubrechen und alle notwendigen Folgemaßnahmen (Meldung, Eintrag im SBO, etc.) vorzunehmen. Eine Meldung der Beruhigungspausen des STOPP-Konzepts muss immer verfasst werden. Ausgenommen davon sind Vorgänge, die einen sofortigen Spielabbruch nach sich ziehen. Diese Fälle bleiben hiervon unberührt.